Alles rund um Corona
Schulöffnung zum 31.05.21 (stand 21.05.21):
nach den jetzigen Informationen durch die Landesregierung dürfen ab Montag, den 31.5.21, alle Kinder wieder gemeinsam den Unterricht besuchen. Auch die OGS ist wieder geöffnet. Es besteht weiterhin eine zweimal wöchentliche Testpflicht mit Lollitests in der Schule. Die Maskenpflicht besteht ebenfalls weiterhin.
Informationen zu den Lolli-Tests (stand 05.05.21):
Alle wichtigen Informationen, praktische Hinweise und Videos zur Durchführung der PCR-Pooltests (Lolli-Tests) an Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf dieser Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Erneuter Wechselunterricht (stand 14.04.2021):
am Montag 19.04.2021 starten wir wieder mit dem Wechselunterricht. Gruppeneinteilungen und Zeiten bleiben so, wie sie vor den Osterferien gewesen sind.
Distanzunterricht (stand 09.04.2021):
In der kommenden Woche (12.04.-16.04.2021) findet nur Distanzunterricht statt. Die Kinder sind oder werden mit Material von ihren Klassenlehrer*innen versorgt. Dazu erhalten Sie von den Klassenlehrer*innen Informationen. Es findet eine Notbetreuung nur für die Kinder statt, deren Eltern aus beruflichen Gründen zwingend darauf angewiesen sind.
Wechselunterricht ab Montag, dem 22.02.2021
ab Montag, dem 22.02.21 findet ein Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt. Die Kinder der Süder Grundschule kommen in kleinen Gruppen täglich für 2 Zeitstunden von 8.00-10.00 Uhr oder 10.30-12.30 Uhr zur Schule. Anschließend sind Ihre Kinder im Distanzunterricht zu Hause.
Angepasster Schulbetrieb in Corona- Zeiten (stand 06.01.2021):
In allen Schulformen wird spätestens ab Mittwoch, den 13. Januar 2021 Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Schulen haben danach die Möglichkeit, dem Beginn des Distanzunterrichts bei Bedarf zwei vorbereitende Organisationstage vorzuschalten. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
Neue Informationen des Ministeriums bezüglich der Hygienemaßnahmen und- bestimmungen (stand 01.10.2020):
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Dies bedeutet, dass die im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).
- Hier finden Sie die aktuellsten Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Regeln im Rahmen unseres Hygienekonzepts zum Download:
- Informationen zum neuen Schuljahr
- Hier finden Sie das Formular "Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern und Eltern" sowie das Formular "Erklärung der Symptomfreiheit" zum Download:
- Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern und Eltern
- Erklärung der Symptomfreiheit
- Hier finden Sie eine Handlungsempfehlung des Ministeriums, wenn ihr Kind zuhause erkrankt. Für weitere Sprachen folgen Sie bitte nachfolgendem Link (stand 09.09.2020):